Ex LED-Handleuchten (Zone 0 und Zone 1,2,21 und 22)

EIGENSCHAFTEN


  • Die explosionsgeschützten Handleuchten werden in der chemischen und verfahrenstechnischen Industrie, in der Öl- und Gas-Industrie, in der Nahrungsmittelindustrie, in der Pharmaindustrie, im Maschinenbau, in der Flugzeugwartung, auf Schiffswerften und als Sicherheitsleuchten in Tunnels eingesetzt.
  •  Die explosionsgeschützten Handleuchten sind je nach Ausführung in gasexplosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1 und 2 sowie in staubexplosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 20, 21 und 22 einsetzbar. Die Handleuchten können entweder mit LED-Leuchten oder mit Fluoreszenzröhren bestückt werden.
  • Die explosionsgeschützten Handleuchten werden für Unterhalts- und Inspektionsarbeiten eingesetzt. Die geringen Abmessungen erweisen sich als Vorteil zur Beleuchtung von sehr engen Räumen in Anlagen, Maschinen, Flugzeugen und Schiffswerften.
  •  Bei Arbeiten in Tanks von Flugzeugen dienen die Leuchten auch der Sicherheit der Mitarbeitenden. Oft werden die Handleuchten in solchen Fällen über ein vollständig separates Netz betrieben, welches auch bei einem Stromausfall erhalten bleibt.
  • Personenschutz In engen Räumen, Behältern und Silos mit metallischen Werkstoffen ist dem Personenschutz nach den Errichtungsbestimmungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Für diese Anwendungen stehen Handleuchten mit Schutzkleinspannung (SELV), mit Trenntransformator oder mit Fehlerstromschutzschalter mit einem Nennauslösestrom von 10 mA zur Verfügung. Diese Schutzeinrichtungen können in explosionsgeschützter Ausführung in unmittelbarer Nähe der Leuchten oder bei Steckvorrichtungen platziert werden.

EINSATZ


  • Die explosionsgeschützten Handleuchten werden in der chemischen und verfahrenstechnischen Industrie, in der Öl- und Gas-Industrie, in der Nahrungsmittelindustrie, in der Pharmaindustrie, im Maschinenbau, in der Flugzeugwartung, auf Schiffswerften und als Sicherheitsleuchten in Tunnels eingesetzt.
  • Ihre Professionalität – sichtbar mit unseren Leuchten

Die explosionsgeschützten Handleuchten sind je nach Ausführung in gasexplosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1 und 2 sowie in staubexplosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 20, 21 und 22 einsetzbar. Die Handleuchten können entweder mit LED-Leuchten oder mit Fluoreszenzröhren bestückt werden.

Herstellerinformationen

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