THUBA – ÜBER EXPLOSIONSGEFÄHRDETE BEREICHE (IEC/EN 60079-14, ABSCHNITT 6.2.6)

Da die meisten Gase schwerer als Luft sind werden oft explosionsgefährdete Bereiche in Räumen in der Höhe begrenzt, beispielsweise wird eine Ex-Zone bis 1 m oder 2 m Höhe vom Boden festgelegt. Dies verleitet Planer und Errichter von elektrischen Anlagen dazu, normale nicht-explosionsgeschützte Betriebsmittel z.B. Steckvorrichtungen oder Schalter auf einer Höhe von 1,1 m bzw. nur 100 mm über dem explosionsgefährdeten Bereich zu installieren.

Thuba - über explosionsgefährdete Bereiche (IEC/EN 60079-14, Abschnitt 6.2.6)
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